Regeln

Aufgabe

Bereise jedes Land gemäß den folgenden Regeln. Um eine einzelne Challenge zu bestehen, müssen die Länder der jeweiligen Challenge bereist werden.

Jedes Land gilt als bereist, wenn während einer Etappe
a) die Hauptstadt elektrisch befahren wurde (Ortsschild Überquerung) und man in der Stadt selbst gefahren ist (nicht nur entfernte Vororte oder zugeordnete Stadtteile) – dies wird i.d.R. als Zentrum betrachtet
b) In dem Land ein Ladevorgang stattgefunden hat (egal ob A/C, DC Ladung bzw. öffentliche oder private Ladung)
c) Eine gewisse Strecke gefahren wurde – dies sind i.d.R. 100 KM. Hierbei gibt es Ausnahmen für kleine Länder!

Aufgrund der Ausgangslage der Herausforderung (Nachhaltiges, elektrisches Reisen) sollten die Befahrungen in wenigen Etappen erfolgen. Eine Etappe gilt dann als beendet, wenn

a) das Fahrzeug gewechselt wurde, oder

b) Fahrzeug und Fahrer eine Strecke getrennt bewältigen (z.B. Verschiffung im Container, oder Fahrer nimmt das Flugzeug, während das Fahrzeug transportiert wird per LKW oder Zug), oder

c) die zeitliche Unterbrechung länger dauert als das zuvor gereiste Stück (zeitlich)

Das Fahrzeug darf gewechselt werden, die Erfüllung der Herausforderung liegt am Fahrer. Bei Fahrgemeinschaften kann der Fahrer wechseln, aber es müssen mindestens 30% der Etappe selbst gefahren worden sein und man muss während der ganzen Etappe selbst im Auto gewesen sein.

Es gibt keine zeitliche Restriktion, es handelt sich nicht um ein Rennen! Im Gegenteil – bei moderatem Tempo wird vermutlich eine höhere Reichweite zu erzielen sein, was in manchen Ländern aufgrund der Stromversorgung notwendig sein wird. Ebenfalls ist unerheblich, ob die Ländererfolge im selben Jahr stattfinden.

Eine Selbstversorgung mit Strom (z.B. Solar und Ecoflow) kann stattfinden, zählt aber nicht als Ladevorgang im jeweiligen Land – es erfüllt also nicht das zu erbringende Kriterium.

Die Challenge richtet sich an Privatpersonen. d.h. hauptberufliche oder gewerbliche Fahrer, die dafür bezahlt werden zu fahren, sind nicht teilnahmeberechtigt (Profi und Amateurunterscheidung) – insbesondere Angestellte von Automobilunternehmen oder Ladesäulenbetreibern oder Energiekonzernen können nur teilnehmen, wenn sie die Herausforderung im Rahmen ihres Urlaubes und nicht während der bezahlten Arbeitszeit erbringen. Wenn also die gesamte Challenge z.B. für Europa innerhalb von 6 Monaten erfüllt wird, müsste ein Sabatical nachgewiesen werden, da sonst die Profi-Vermutung gilt.

Gewerbliche Teilnehmer können in einer separaten Wertung aufgenommen werden. Dies wären Personen, die beruflich das Auto nutzen um Ihren Beruf zu erfüllen, und dadurch naturgemäß viel rumkommen – also z.B. ein Uber-Fahrer oder die Bootsprofis. WICHTIG: Der Berufszweck darf nicht sein, die Challenge zu erfüllen – die Erfüllung muss ein Neben-/Abfallprodukt bleiben. Um hier keine Angriffsfläche für Manipulationsvorwürfe zu bieten, gilt der oben dargestellte Ausschluss von Angestellten von Automobilfirmen, Ladesäulenbetreiber oder Fahrstromanbieter.

Sponsoring ist erlaubt – es kann also auch mit „fremden“ Fahrzeugen (Miet- oder Leasingfahrzeugen) teilgenommen werden, bei kostenfreier Bereitstellung des Fahrzeugs oder des Ladestroms.

Die Situation sollte der einer Reise oder regulären Befahrung entsprechen, deswegen sind Begleitfahrzeuge mit Mechaniker oder Filmcrew, Werkstattausstattung oder Zusatzstromspeicher nicht zulässig. Es muss am Ende keine durchgängige Reise geben in der alle Länder durchfahren wurden. Die Etappen können auch Jahre auseinander liegen…

Fahrgemeinschaften auf Etappen (mehrere EV) dagegen schon, wenn die Fahrzeuge sich auf dieser Etappe alle den Regeln der Herausforderung unterwerfen.

Ausnahmen für kleine Länder

a) Länder mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 km²: In diesen Ländern muss nur 10% der kleinsten Ausdehnung gefahren worden sein. Z.B Vatikanstadt: 0,49km² – Ausdehnung 1048m x 778m – erforderliche gefahrene Strecke sind 78 m – eine Übersicht der Länder Europas ist hier:

a) Länder mit einer ungünstigen Ausdehnung (z.B. Inselstaaten, deren Fläche über zig tausend Inseln verteilt sind oder deren Gesamtausdehnungen unter 100 KM ist. Hier reicht das durchfahren der geringsten Ausdehnung

Reise Nachhaltig gemäß den Empfehlungen

Vermeide Gefährdungen von Leib und Leben – Es kann Witterungsbedingungen, Jahreszeiten oder politische Konstellationen geben, die eine Bereisung eines Landes nicht oder nur unter Inkaufnahme relevanter Risiken möglich werden lassen. Diese sind vorab zu bedenken und zu vermeiden – da man diese Reise dann vermutlich auch nicht mit einem Verbrenner Fahrzeug durchführt ist sie auch nicht mit einem BEV zu bewältigen. Insbesondere sind auf Reisewarnungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zu achten.

Die Bereisung muss nachgewiesen werden – dies können Hotelrechnungen auf den Namen des Teilnehmers mit Datum (z.B. in der Hauptstadt) , Laderechnungen für Fahrstrom (z.B. in der Hauptstadt) mit Angabe der Ladestation und des Datums, Fotos beim Laden oder in der Hauptstadt oder GPS Protokolle sein (Google Timeline oder ähnliches). Ein Tourenplan mit Datum und Strecken/Haltepunkten dient dabei als Basis.